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Auslandsstudium

Voraussetzung für den Erfolg und damit den Nutzen des Auslandsstudiums ist eine sorgfältige Vorbereitung. Diese hängt hauptsächlich von der Eigeninitiative ab. Die Zeit für die Vorbereitung sollte keinesfalls zu kurz angesetzt werden. Vorbereitungszeiten von mindestens einem Jahr sind die Regel. In dieser Zeit müssen mindestens folgende Punkte beachten werden:


Zeitpunkt des Auslandaufenthalts

Hier bieten sich zwei Alternativen an:
  1. nach der Zwischenprüfung
    Der Vorteil eines Auslandsaufenthalts im Anschluß an das Vordiplom ist, daß hier die grundlegenden Kenntnisse vermittelt sind, eine Spezialisierung aber noch nicht stattgefunden hat. Insofern ist man bei der Fächerwahl im Ausland flexibler und kann das Auslandsstudium gleichzeitig dazu nutzen, sich einen Überblick über gewisse Spezialgebiete im Hauptstudium zu verschaffen.

  2. im Hauptstudium
    Ein Auslandsstudium während des Hauptstudiums hat den Vorteil, daß eine fachliche Spezialisierung bereits stattgefunden hat. Man kann also gezielter nach entsprechenden Fächer im Ausland suchen und als Bewerbungsgrund die entsprechende Spezialisierung angeben. Je länger man studiert hat, desto konkreter kann man die Suche gestalten und um so qualifiziertere Kurse können im Ausland belegt werden.

Dauer des Auslandsaufenthalts

Hier läßt sich sagen, daß je länger man im Ausland bleibt, um so effektiver läßt sich das dortige Studium gestalten. Der Grund hierfür ist, daß man im ersten Semester sehr viel Zeit zum Eingewöhnen benötigt. Kennengelernt werden muß z.B. die neue Stadt, die Hochschule und vor allem das neue Kurssystem, die Dozenten, die Bibliotheken und natürlich die neuen Kommilitonen. Das reine Studium kann somit meist erst im zweiten Semester begonnen werden.

Dem entgegen steht, ob der Auslandsaufenthalt so lange finanziert werden kann, ob man sich so lange beurlauben lassen kann, ob das "heimische" Studium dadurch nicht beeinträchtigt wird etc.

Art des Hochschulsystems des Gastlandes

Geklärt werden muß hier welche Hochschultypen es gibt und welche Studiengänge und Spezialisierungsmöglichkeiten bei ihnen angeboten werden. Weiterhin müssen eventuelle Zulassungsbeschränkungen sowie die Art der Abschlußprüfung für bestimmte Fächer in Erfahrung gebracht werden.

Das Studium kann außerdem sehr unterschiedlich aufgebaut sein. So kann das Studienjahr z.B. in Semester oder Trimester aufgeteilt sein, die zu unterschiedlichen Terminen anfangen können. Meist beginnt das Studium bzw. der Zyklus aber im Herbst, also zum Wintersemester. Die Vorlesungen beginnen dabei aber oft früher als in Deutschland. In Skandinavien und in den USA beginnen die Veranstaltungen z.B. bereits im August und enden dementsprechend schon vor Weihnachten bzw. im Januar. An den Universitäten mit Trimestern bauen die Kurse innerhalb eines Studienjahres in der Regel direkt aufeinander auf, so daß auch hier ein Studienbeginn zum Sommersemester meist nicht möglich ist. Ebenfalls sind die Stipendienprogramme meist auf den Herbsttermin ausgerichtet. Einzige Ausnahmen sind die Schweiz und Österreich, deren Studienjahr dem deutschen ähnelt. Hier ist oft auch ein Studienbeginn im April möglich. Die entsprechenden Informationen erhält man z.B. beim DAAD.

Bei der Bewerbung ist darauf zu achten, alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die genauen Anforderungen sind unter den Universitäten unterschiedlich. Benötigt werden in der Regel Lebenslauf, Zeugnisse bzw. die Übersetzung der Zeugnisse, Gutachten von mindestens zwei Professoren und ein "Statement of Purpose", also einen begründeten Studienplan.

Um im Ausland studieren zu können, ist es außerdem erforderlich die jeweilige Sprache zu beherrschen. Es wird nicht nur verlangt, die Lehrveranstaltugen zu verstehen, sondern sich auch selbst mündlich oder schriftlich zu beteiligen. Zur Feststellung, ob die Sprachkenntnisse genügen wird an den ausländischen Universitäten häufig das Ergebnis eines Sprachtests verlangt. Außerdem kann in einigen Fällen vor Beginn des Studiums eine fachbezogene Aufnahmeprüfung obligatorisch sein.

Die Bewerbung kostet außerdem einen gewissen Betrag (25 bis 80 Dollar, evtl. mehr), der oftmals mit einer "International Money Order" beglichen werden muß.

Zuletzt müssen natürlich die Bewerbungsfristen eingehalten werden.

Nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz muß die Annahme des Studienplatzes fristgemäß bestätigt werden.

Weiterhin kann es ratsam sein, sich für die Zeit des Auslandstudiums an der Heimatuniversität beurlauben zu lassen, so daß die Fachsemester nicht weiter gezählt werden. Von der Möglichkeit sich exmatrikulieren zu lassen, sollte abgeraten werden, da hierdurch unter Umständen der Studienplatz an der deutschen Hochschule und eventuell die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenkasse verloren gehen kann. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor einer Entscheidung beim Studentensekretariat und bei der Krankenkasse genaue Informationen einzuholen. Studierende, die privat versichert sind, müssen die für sie während eines Auslandsstudiums geltenden Bestimmungen mit ihrer Versicherungsgesellschaft abklären. Für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. USA, Kanada), sollten alle Studierenden unbedingt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Informationen dazu geben die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen.

Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen

Die Entscheidung für einen Studienaufenthalt im Ausland hängt auch davon ab, ob die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Deutschland anerkannt werden. Bei der Anerkennung von Studienleistungen gibt es keine einheitliche Regelung, so daß jeder Einzelfall geklärt werden muß. Zuständig für die Anrechnung ist jeweils einer der entsprechenden Fachvertreter der Universität. Es ist hierbei empfohlen, so viele Fragen wie möglich vor Beginn des Auslandstudiums zu klären, um so die Anrechnung und die richtige Kurswahl sicherzustellen. Bei der Bewerbung an der auswärtigen Universität sollte man aber unbedingt darauf achten, daß man sich an einer "accredited" Hochschule bewirbt, d.h. an einer Hochschule, deren Abschlüsse anerkannt werden. In den Amerika-Häusern findet man zu diesem Thema z.B. Verzeichnisse über "Accredited Institutions of Postsecondary Education".

Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist für die Anrechnung eine möglichst umfassende Dokumentation über die im Ausland absolvierten Kurse nötigt, die die Kursinhalte, Kursdauer, Art der Prüfung und die Abschlußnote beinhaltet. Für die Dokumentation gibt es beim Akademischen Auslandsamt einen Vordruck, der von den ausländischen Dozenten ausgefüllt werden sollte.

Im Zuge der zunehmenden Durchsetzung des Credit-Point-Systems soll vor allem in EU-Ländern das European Credit Transfer System (ECTS), ein europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen, die Anerkennung von Leistungen erleichtern.

Der Vorteil des ECTS ist, daß bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes die Anerkennung der Leistungen sichergestellt werden kann. Zusammen mit dem ECTS-Fachbereichskoordinator der Heimatuniversität sucht man eine Partnerhochschule aus und entscheidet über die dort zu belegenden Lehrveranstaltungen und die abzulegenden Leistungsnachweise. Ihre Leistungen werden nach Credit Points pro Studienjahr gemessen. Wenn das so zusammengestellte Studienpaket von der Partnerhochschule genehmigt wird, unterzeichnen Heimat- und Partnerhochschule ein Studienabkommen, das sicherstellt, daß die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden.

Finanzierung des Auslandsaufenthalts

Hier muß geklärt werden wie hoch die ausländischen Studiengebühren sind und wann diese zu zahlen sind. Ebenso sollten Informationen zu den Lebenshaltungskosten im Gastland in Erfahrung gebracht werden.

Für die Finanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Administrative Vorbereitung

Ist der Studienplatz sicher, und ist die Finanzierung geklärt, so muß noch geklärt werden, welche Unterkunftsmöglichkeiten es gibt. Sind Wohnheime vorhanden, so sollte eine rechtzeitige Bewerbung erfolgen.

Ist auch dies Problem geklärt, so sind letztendlich noch die Einreise-, und Aufenthaltsbestimmungen zu beachten (Visum nötig?). Falls es Jobmöglichkeiten neben dem Studium gibt, sollte eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden.


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